Erweiterte Notfallbetreuung

Erweiterte Notfallbetreuung in der Grundschule und dem Schülerladen der Gemeinde Simmozheim ab dem 27. April 2020

Liebe Eltern,

im Rahmen ihrer Beschlüsse vom 15. April 2020 haben die Bundeskanzlerin und die Landesregierungen festgelegt, dass die Kontaktbeschränkungen aufrechterhalten werden und die Grundschulen für den regulären Betrieb weiterhin geschlossen bleiben. Ziel ist es, eine weitere sich rasant ausbreitende Infektionswelle zu verhindern.

Da aber das wirtschaftliche Leben langsam wieder hochgefahren wird, soll nach Mitteilung des Ministerschreibens vom 20. April 2020 die Notfallbetreuung in den Grundschulen ab dem 27. April 2020 erweitert werden. Damit haben künftig nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten Anspruch auf Notfallbetreuung, sondern auch Kinder, bei denen beide Elternteile bzw. die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Außerdem bedarf es der Erklärung beider Erziehungsberechtigten bzw. von der oder dem Alleinerziehenden, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.

Die Notfallbetreuung erstreckt sich maximal auf den Zeitraum des Unterrichts laut Stundenplan und die bisherige Betreuungszeit im Schülerladen.

Da es sich trotz der Erweiterung nach wie vor um eine Notfallbetreuung handelt, bitte ich Sie vor allem im Hinblick auf die Gesunderhaltung der Kinder und Lehrkräfte in der Notfallbetreuung um genaue Abwägung, ob und in welchem Umfang eine Notfallbetreuung für Ihr Kind notwendig ist. Oberstes Ziel muss es weiterhin sein, die Personenanzahl in der Schule und die damit verbundene Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten. Kinder, die zur Notfallbetreuung kommen, müssen sich an feste Hygieneregeln halten. Vielen Dank vorab für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Sollten Sie nach den neuen Regelungen einen Anspruch auf die Notfallbetreuung haben, dann verwenden Sie bitte das notwendige Antragsformular, füllen dieses aus und senden es mit den entsprechenden verbindlichen Arbeitgeberbescheinigungen per Email an die Schule () oder werfen die Unterlagen in den Schulbriefkasten ein. Ihr Antrag wird dann geprüft und Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung dazu.

Ein Hinweis zum Schluss:
Sollte Ihr Kind zur Notfallbetreuung aufgenommen werden und normalerweise im Schülerladen ein Mittagessen erhalten, bitten wir Sie, sich mit dem Schülerladen in Verbindung zu setzen.

Freundliche Grüße

Susanne Keller