Schulordnung

Stand: Juli 2022

Präambel

Die Schule ist ein Ort, an dem viele verschiedene Menschen miteinander arbeiten und leben. Das verpflichtet uns alle dazu, jeden in die Gemeinschaft einzubeziehen, die Eigenart des anderen zu achten und sich mit Respekt zu begegnen.

Grundsätzliches

  1. Wir verhalten uns so, dass ein störungsfreies Lehren und Lernen für alle möglich ist. Wir achten auf dem gesamten Schulgelände auf Ruhe.
  2. Wir nehmen uns Zeit für echte Gespräche mit den Eltern und führen daher keine „Tür-und-Angel-Gespräche”.
  3. Während der Unterrichtszeit gehört die volle Aufmerksamkeit der Lehrkräfte den Schülerinnen und Schülern. Gespräche mit der Schulleitung und den Lehrkräften sind deshalb nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
  4. Die Schulleitung übt das Hausrecht aus.
  5. Zutritt zum Schulgebäude und Schulgelände haben nur Personen mit gültigem Termin oder Eltern, die benachrichtigt wurden ihr Kind abzuholen.
  6. Öffnungszeiten Sekretariat: Montag bis Donnerstag von 09:30 – 11:30 Uhr. Telefon: 07033 / 80246
  7. Wir behandeln das Eigentum der Schule und des Einzelnen sowie die ausgegebenen Lernmittel mit Sorgfalt. Jeder Verlust oder Schaden ist sofort bei der Klassenlehrkraft zu melden. Jede/r SchülerIn bzw. dessen/deren Erziehungsberechtigte haftet für den Schaden, den sie/er mutwillig oder leichtfertig verursacht hat.
  8. Alle sind für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Schulgelände mitverantwortlich.

 Aufenthalts- und Öffnungszeiten / Aufsicht

Die Aufsicht ist nur während der Unterrichtszeit gewährleistet. Zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn ist Einlass in die Schulräume. Für die Schüler*innen, die sich vor oder nach ihrem Unterricht auf dem Schulgelände aufhalten, ist keine Aufsicht gewährleistet.

Schulbesuch-Erkrankung-Beurlaubungen

Schüler*innen sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und anderen verbindlichen Veranstaltungen der Schule verpflichtet (§72 SchG BW). Fehlt ein/e Schüler*in, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes bis 07:30 Uhr telefonisch oder per E-Mail unverzüglich mitzuteilen.
Spätestens nach drei Tagen muss auch eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. Bei unentschuldigtem Fehlen werden die Eltern kontaktiert.

Beurlaubungen vom Unterricht können nur in besonderen Fällen gewährt werden:
Beurlaubung für eine Stunde durch die Fachlehrkraft, darüber hinaus durch die Klassenlehrkraft. Ab drei Tagen und mehr ist ein schriftlicher Antrag bei der Schulleitung zu stellen.

Sonstige Regelungen

  1. Wir tragen in der Schule eine angemessene Kleidung.
  2. Das Mitführen von Waffen (auch Spielzeugwaffen), Messern, Taschenmessern und anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten, ebenso das Mitführen elektronischer Gegenstände.
  3. Kuscheltiere bleiben zu Hause.
  4. Handys, Smartphones und Smartwatches dürfen im ausgeschalteten Zustand mitgeführt werden, sofern sie während der gesamten Unterrichtszeit im Schulranzen verwahrt sind.
  5. Spielkarten dürfen mitgeführt werden, sofern sie während der gesamten Unterrichtszeit im Schulranzen verwahrt sind.
  6. Kappen sind in den Klassenräumen abzunehmen.
  7. Kaugummis sind auf dem Schulgelände und in der Schule nicht erlaubt.
  8. Roller und Fahrräder werden nicht auf dem Schulgelände, sondern außerhalb abgestellt.
  9. Im Zuge der Lernmittelfreiheit beschafft die Schule alle notwendigen Lernmittel (SchG §94 BW). Davon ausgenommen sind Gegenstände, welche die Schüler*innen mit nach Hause nehmen können. Daher wird zu Beginn des Schuljahres pro Kind 5 € Materialgeld erhoben, z.B. für Töpfer- oder Knüpfwerke.
  10. Eine Klassenkasse für besondere Aktionen der Klasse, z.B. für ein Osternest, einen Adventskalender, ein Klassenfest, wird eingerichtet. Pro Schulhalbjahr zahlen die Eltern 5 € ein. Die Verwendung der Klassenkasse wird mit den Eltern gemeinsam beschlossen.
  11. Die Bewegungspausen dienen allen Schüler*innen zur Erholung. Verstoßen einzelne Kinder gegen die Pausenregeln trotz wiederholten Ermahnens derart, dass sie die Erholungszeit anderer Kinder beeinträchtigen, insbesondere durch körperliche Gewalt, so kann durch die aufsichtführende Lehrkraft ein Pausenverbot erteilt werden.
  12. Vergessene Materialien können am Morgen von den Eltern gebracht und vor dem Schulhaus für das Kind hinterlegt werden. Nach Unterrichtsschluss gibt es für die Schüler*innen ein Zeitfenster von 15 Minuten, innerhalb dessen sie vergessenes Material im Klassenzimmer noch holen können.

Diese Schulordnung wurde zuletzt überarbeitet und verabschiedet in der Schulkonferenz (Gremium aus Eltern und Lehrkräften) vom Juli 2022.

Gez. die Schulleitung, 15.07.2022

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