Abmeldung vom Religionsunterricht:
Sie können Ihr Kind entweder zu Beginn des Schuljahres oder zu Beginn des 2. Halbjahres vom Religionsunterricht abmelden.
Anmeldung zum evangelischen Religionsunterricht:
Sie können Ihr Kind jederzeit zum evangelischen Religionsunterricht anmelden.
Gründe hierfür:
Ein Katholischer Religionsunterricht wird nicht angeboten.
oder
Sie möchten, dass Ihr Kind den Religionsunterricht besucht.