Entschuldigungspraxis:
Ab dem 1. Fehltag muss Ihr Kind bis 07:30 Uhr in der Schule entschuldigt werden, wenn es dem Unterricht fernbleibt (telefonisch oder per E-Mail).
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Kind ab dem 3. Fehltag schriftlich entschuldigen müssen.
Bevorzugt entschuldigen Sie Ihr Kind schon ab dem 1. Fehltag schriftlich per E-Mail.
Die E-Mail sollte adressiert sein an die Klassenlehrer/in und das Sekretariat sollte in Kopie gesetzt werden.
Alternativ können Sie unser online-Entschuldigungsschreiben ausfüllen und absenden.